Viele sehen die Steuererklärung als eine lästige Pflicht. Doch der Aufwand kann sich lohnen, Sie müssen nur genau wissen was Sie alles geltend machen können. Ab 2020 können Steuererklärungen nicht mehr über das Elster Formular gemacht werden. Um Ihnen eine Neueingabe zu ersparen können Sie Ihre Daten aus Elster Formular zu Mein Elster oder eine andere Software übernehmen, was Ihnen jede Menge Arbeit erspart.
Wie jedes Jahr gibt es einige Änderungen. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages bleibt das Einkommen bis 9408 Euro steuerfrei. Sollten Sie eine Zusammenveranlagung machen wollen verdoppelt sich der Freibetrag auf 18.816 Euro. Allerdings sollten sie bei Unsicherheit immer einen Steuerberater hinzuziehen.
Was können Sie absetzen?
Als absetzbare Werbungskosten aus nicht selbstständiger Arbeit zählen:
– Beiträge zu Berufsverbänden
– Quittungen für Arbeitsmittel und für typische Berufsbekleidung
– Nachweise über Fahrtkosten der Kilometer
– Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
– Kosten für berufsbedingte Reisen
Bei einer Fortbildung können Sie die Ausgaben dafür steuerlich absetzen. Dadurch das Sie für Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkostenviel Geld ausgeben können lohnt sich die Aufbewahrung aller Belege.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen private Kosten als Sonderausgaben absetzen. Das sind z.B. Spenden, Unterhaltszahlungen und Versicherungsbeiträge. Auch Beiträge für die Pflegeversicherung und für die Basis-Krankenversicherung §10 Abs.11.03.2020. wenn Sie Unterhalt an bedürftige Personen zahlen, können Sie das in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art geltend machen – aber nur bis zum Höchstbetrag von 9608 Euro.
Auch wenn Sie Reparaturen, Renovierungen oder Umbauten getätigt haben, kann sich das steuerlich für Sie auszahlen. Das Finanzamt fördert solche Tätigkeiten bis zu einem Betrag von 6.000 Euro Arbeitskosten pro Kalenderjahr. Von der Steuer können Sie 20 Prozent also maximal 1.200 Euro pro Jahr abgesetzt werden.
Was bedeutet Homeoffice für Ihre Steuererklärung?
Durch die Corona-Pandemie haben viele Menschen 2020 von zu Hause aus gearbeitet, ohne ein echtes Arbeitszimmer zu besitzen. Damit können Sie pro Tag 5,- Euro als Homeoffice Pauschale absetzen. Natürlich können Sie die Tage die Sie im Homeoffice gearbeitet haben nicht bei der Pendlerpauschale angeben. Doch wenn Sie Tage haben die Sie in die Arbeit gefahren sind, erhöht sich die Kilometerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent.
Wie sieht es bei Kurzarbeit aus?
Für das Kurzarbeitergeld muss genau wie beim Eltern- oder Arbeitslosengeld keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Der Nachteil ist aber das es nächstes Jahr zu einer Steuernachzahlung kommen kann, da der bezogene Lohn stärker mit Steuern belastet wird.
Im Zweifel empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater hinzu zu ziehen.
Abschließend empfehlen wir Ihnen sich für Ihre Steuererklärung Zeit zu nehmen und alle Absetzungsmöglichkeiten anzugeben.