Betriebsunterbrechungsversicherung, versicherte Gefahren und Leistung im Schadenfall

Zahlreiche Betriebe, Unternehmen und deren Mitarbeiter, profitieren jedes Jahr von der Betriebsunterbrechungsversicherung. Immer häufiger sind Regionen von Sturmschäden und Unwettern betroffen. Geschäfte und Betriebe können den normalen Geschäftsablauf nicht mehr aufrecht erhalten und müssen auf die Betriebsunterbrechungsversicherung zurückgreifen. Versicherungsberater unterscheiden auch zwischen der kleinen, mittleren und der großen Unterbrechungsversicherung. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was diese Versicherung im Schadenfall leistet und wie hoch die Versicherungssumme gewählt werden soll. Finden Sie heraus, ob die Versicherung auch in Pandemiezeiten helfen kann und wie sie sich dagegen absichern können.

Was genau ist die Betriebsunterbrechungsversicherung und welche Leistungen im Schadenfall kann ich erwarten?

Spricht der Versicherungsgeber von der Betriebsunterbrechungsversicherung, ist im selben Zug die sogenannte Betriebsausfallversicherung gemeint. Die Versicherung schützt den Betrieb vor unerwarteten Ausfällen, die den Geschäftsbetrieb lahmlegen, stören und an der normalen Fortführung hindern. Dabei kann es sich um Störungen einzelner Betriebsfelder handeln, oder um Störfelder handeln, die den gesamten Geschäftsbetrieb aufhalten. Versichert sind Ertragsausfälle, Fixkosten und entgangene Gewinne, wenn der Geschäftsablauf durch folgende Situationen beeinträchtigt ist:

– Sturmschäden behindern den weiteren Geschäftsbetrieb
– Feuer-, Leitungswasser-, Gewitter- oder Hagelschäden
– Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
– innere Unruhen, Streiks
– Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch
– Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben)
– unbenannte Gefahren (ein unbenanntes, unvorhersehbares Ereignis führt zur Beschädigung, Zerstörung oder zum Abhandenkommen des versicherten Gegenstandes)

Wie definiert man kleine, mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung?

Versicherungsberater unterscheiden bei der Bedarfsanalyse zwischen den verschiedenen Varianten der Betriebsunterbrechungsversicherung. Das ist besonders wichtig, denn ansonsten kann es schnell passieren, dass der versicherte Betrieb über- oder unterversichert ist.

Inhaltsversicherung prüfen! – die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung steckt in der Inhaltsversicherung

Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Bestandteil der Inhaltsversicherung. Diese versichert das Inventar gegen Gefahren wie z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Das bedeutet, jeder der eine Inhaltsversicherung hat, ist auch gleichzeitig im Besitz der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung.

Die mittlere und die große Betriebsunterbrechungsversicherung beziehen weitere Gefahren mit ein, die im oberen Abschnitt aufgeführt sind. Die Kosten der Versicherung orientieren sich an der Risikogebietseinteilung der Versicherer. Haben Sie Ihren Standort beispielsweise in einem Gebiet, indem öfters Lawinen abgehen, müssen Sie mit einem höheren Beitrag rechnen.

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung sein?

Die Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung wird selten pauschalisiert und ist immer individuell durch den Versicherungsberater zu ermitteln. Bei der Berechnung der optimalen Versicherungssumme, sollten Löhne, Gehälter, Mieten und Pachten, Mieten für Maschinen und Produktionsanlagen mit einbezogen werden. Die Ermittlung des jährlichen Gewinns gehört ebenso zu den wichtigen Grundlagen der Bedarfsanalyse.

Leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung auch in Corona-Zeiten?

In Corona-Zeiten greift die herkömmliche Betriebsunterbrechungsversicherung nicht. Corona hat nicht zur Folge, dass z.B. Maschinen zerstört werden oder abhanden kommen. Nur wenn der Geschäftsbetrieb eingeschränkt wird auf Grund von Zerstörung, Raub, Vandalismus, Elementarschäden oder wetterbedingten Schäden, greift die Versicherung. Geschäftsinhaber die auch für Pandemien gewappnet sein möchten, sollten kontrollieren ob sie zusätzlich eine Betriebsschließungsversicherung in den Unterlagen finden können. Schutz besteht in Corona-Pandemiezeiten aber nur, wenn die Infektionskrankheit nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelistet ist.

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Christian, 33 Jahre, Leidenschaft für Finanzen und Wirtschaft