Selbstständig – Was ist mit meinen Versicherungen?

Selbstständig

Für Selbstständige und Existenzgründer nicht nur die betrieblichen, sondern auch die persönlichen Risiken im Vordergrund. Hierfür gibt es eine große Anzahl von Versicherungen für Selbstständige. Im Bereich private Risiken handelt es sich dabei um die Krankenversicherung und die Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Dabei sind die betrieblichen Risiken vom jeweiligen Geschäftsmodell abhängig.

Krankenversicherung

Ausgerechnet bei der Existenzgründung müssen die persönlichen Risiken genau bekannt sein. Gegen diese Risiken ist unbedingt eine Absicherung erforderlich. Dabei gehören sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung zur gesetzlichen Vorschrift. Zusätzlich gibt es noch persönliche Versicherung, die abhängig von der jeweiligen Situation sind. Bei den wichtigsten Versicherung für Selbstständige handelt es sich daher um folgende:
– Krankenversicherung
– Krankentagesgeld / Krankengeld
– Berufsunfähigkeitsversicherung

Ebenfalls wichtige Bestandteile einer Maßnahme gegen Risiken als Selbstständiger sind auch die Unfallversicherung, Rentenversicherung und eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Speziell für Existenzgründer ist es sinnvoll sich die Anzahl an Versicherung anzuschauen und auch zu bewerten. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass es Versicherungen gibt, die zwingend erforderlich sind und einige Versicherungen je nach persönliche und betriebliche Situation gewählt werden müssen.
Für einen guten Überblick und Vergleich gibt es bei Kranken- und Pflegeversicherungen einen Krankenkassenvergleich, der für mehr Klarheit sorgt.

Rentenversicherung


Zwar ist die Rentenversicherung für Selbstständige keine Pflicht, jedoch sind einige Freiberufler gezwungen eine Rentenversicherung abzuschließen. Dazu zählen alle Selbständigkeiten, die etwas mit Bildung und Pflege zutun haben. Hierzu kommen auch Coaches, Lehrer und Trainer und alles Weitere, was mit Wissensübermittlung zutun hat, weil diese Berufe bedürftig nach Schutz sind. Versicherungspflichtig sind auch Ergotherapeuten, Krankenschwestern oder Hebammen. Der Grund dafür ist, dass diese Berufe von der ärztlichen Anordnung abhängig sind und ebenfalls ein Absicherung brauchen.

Freiberufler aus bestimmten Bereichen haben auch ein eigenes Alterssicherungssystem. Hierfür treten dann berufsständische Versorgungswerke in den Vordergrund und ersetzen somit die gesetzliche Rentenversicherung. Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtliche Einrichtungen, welche für die Versorgung von Freiberuflern sorgen. Einbezogen werden dabei nicht nur Selbstständige, sondern auch Beschäftigte. Kammerfähige freie Berufe sind somit durch das Versorgungswerk abgesichert.

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
Einige Beschäftigte aus bestimmten Bereichen können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Dazu zählen zum Beispiel aus dem Bereich Recht oder Architektur. Dies dient dem Zweck, um nicht zur selben Zeit in beiden Versicherungssystemen, also in der berufsständischen Versorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung, versichert zu sein. Zugunsten des Versorgungswerks ist für Angestellte auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Dafür hat neben der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk auch eine Pflichtmitgliedschaft zur Kammer bestand. Die Mitgliedschaft soll dabei noch vor 1.1.1995 entstanden sein.

Siehe auch  Diese Pauschale können Unternehmen von der Steuer absetzen
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