Rauchen am Arbeitsplatz: Ein heikles Thema

Rauchen im Büro

Zigaretten gelten schon seit zig Jahren als Alltagsdroge. Dabei zählt Nikotin zu jenen Stoffen, die besonders schnell abhängig machen. Vor allem das Gehirn verlangt bereits nach kürzester Zeit den nächsten Kick. Auch Arbeitgeber werden oft zwangsläufig mit dem Thema rund um das Rauchen konfrontiert. Auch Konflikte mit Nichtrauchern müssen möglichst schnell gelöst werden.

Die meisten Arbeitgeber sind betroffen

Laut dem Bundesamt für Statistik raucht rund ein Viertel der deutschen Erwachsenen. Zwar sind die Zahlen seit den 1980ern rückläufig, dennoch ist der Griff zur gesundheitsgefährdenden Zigarette nach wie vor in den Alltag eingegliedert. Auch im Berufsleben sind Raucherpausen längst Normalität. In vielen Betrieben findet sich zumindest ein Raucher. Somit werden Arbeitgeber unweigerlich mit dem Thema konfrontiert. Vor allem im stressigen Arbeitsalltag ist der Drang nach einer Zigarette oft groß. Denn die Wirkung von Nikotin hält nur kurze Zeit an. Direkt nach dem Rauchen wird hingegen frisches Dopamin ausgeschüttet. Das Glückshormon wird aber schon nach wenigen Minuten wieder abgebaut. Dann steigt der Drang, das Hochgefühl möglichst bald wieder erreichen zu können. Die Auswirkungen auf das Gehirn sind dabei besonders groß. Daher fällt es vielen Rauchern auch schwer, die Finger vom Glimmstängel zu lassen. Der Wille alleine reicht oft nicht aus, um die Sucht hinter sich zu lassen. Immer mehr Raucher suchen daher die Hilfe von Experten. Winfried Wengenroth ist Hypnosecoach und leitet in Hannover den Standort vom Hypnoseinstitut. Für die Rauchentwöhnung ist es wichtig, das Gehirn „umzuprogrammieren“. Bei der Hypnose werden Raucher in einen tiefen Bewusstseinszustand versetzt und sind besonders anfällig für Beeinflussung durch andere Personen. So soll die Sucht effizient und binnen kürzester Zeit bekämpft werden. Viele ehemalige Raucher berichten von einem Ekelgefühl gegenüber der Zigarette, nachdem sie eine Behandlung hinter sich gebracht haben. Negative Folgen des Entzugs bleiben oft aus. Das hat auch Vorteile im Job. Denn Unkonzentriertheit und Stimmungsschwankungen wirken sich negativ auf die Leistung und das Büroklima aus.

Ist Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt?

Da das Rauchen im Büro natürlich strikt verboten ist, müssen Raucher gezwungenermaßen eine Pause einlegen. Wer täglich sechs Zigaretten im Job raucht, kann so schnell einmal 30 Minuten zusätzliche Pause einlegen. Viele Arbeitgeber erkunden sich daher über ein allgemeines Rauchverbot im Betrieb. Ein willkürliches Verbot ist jedoch nicht möglich. Ein berechtigter Grund für ein Rauchverbot wäre beispielsweise, wenn am gesamten Betriebsgelände mit entzündlichen Stoffen gearbeitet wird. Wie genau die Regelungen rund um die Raucherpause aussehen, kann individuell geregelt werden. Die meisten Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter sich für die zusätzlichen Pausen ausstempeln. Die verlorengegangene Zeit muss dann aufgearbeitet werden. So können auch Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern vermieden werden. Denn viele Nichtraucher fühlen sich benachteiligt, wenn Kollegen mehrmals am Tag zusätzliche Pausen einlegen. Wenn Arbeitgeber hier kein transparentes und gerechtes Modell einführen, wird das Betriebsklima früher oder später ins Wanken geraten.

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Anti-Raucher-Programme: Warum Unternehmen hier aktiv werden sollten

Immer mehr Betriebe bieten Anti-Raucher-Programme an. Dabei werden rauchende Arbeitnehmer bei der Entwöhnung unterstützt. Die Umsetzung kann vielseitig sein. Von Workshops nach Arbeitsschluss bis hin zu finanzieller Unterstützung für private Seminare haben Arbeitgeber diverse Möglichkeiten. Der Sinn dahinter ist relativ einfach. Rauchende Arbeitnehmer haben ein höheres Krankheitsrisiko. Langfristig kann das den Betrieb viel Geld kosten. Vor allem lange Krankenstände sollen so vermieden werden. Denn durch das Rauchen steigt das Risiko für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht steigt aber natürlich auch die Chance, dass Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum ausfallen und dennoch finanziell entschädigt werden müssen. In Deutschland besteht der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung immerhin für sechs Wochen. Bei langfristigen Ausfällen steigt natürlich auch die Belastung für das bestehende Personal. Viele Unternehmen müssen dann kurzfristig eine Zwischenlösung finden. Die Gehaltszahlungen für eine Stelle verdoppeln sich dann oft.

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt

Während es für die Raucherpausen individuellen Spielraum gibt, ist der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in § 5 Arbeitsstättenverordnung geregelt. Unternehmen müssen alle Maßnahmen treffen, um Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren des Zigarettenrauchs zu schützen. Aschenbecher im Büro oder im gemeinsamen Aufenthaltsraum sind somit tabu. Daher braucht es klare Regelungen, die festlegen, wo und wann das Rauchen erlaubt ist. In größeren Betrieben wird eine Vereinbarung in der Regel mit dem Betriebsrat ausgehandelt. In dieser Betriebsvereinbarung sind alle Themen rund um das Rauchen genau geregelt. Gegen die Vereinbarung sollten rauchende Arbeitnehmer besser nicht verstoßen. Gibt es eine Beschwerde, droht eine Abmahnung. In weiterer Folge ist sogar eine fristlose Kündigung denkbar, wenn das Fehlverhalten wiederholt wird. Zudem erhöht die Missachtung der Regeln auch das Konfliktpotenzial mit den Kollegen. Immer mehr Menschen sehen das Rauchen heutzutage negativ. Denn auch das Passivrauchen kann gesundheitliche Folgen mit sich bringen.

Wird das Rauchen ganz verboten?

Neuseeland hatte als erstes Land Gesetze erlassen, um die Gesellschaft nach und nach rauchfrei werden zu lassen. Darin wird besagt, dass Personen ab dem Geburtsjahr 2009 keinen Tabak kaufen dürfen. Auch Großbritannien hat bereits angekündigt, diesem Beispiel folgen zu wollen. Die Kosten für die Behandlung von rauchbedingten Erkrankungen liegen in vielen Ländern im Milliardenbereich. In Deutschland wird ein solch striktes Verbot bislang nicht angedacht. Dennoch zeigt sich auch hierzulande eine klare Tendenz gegen das Rauchen. Betriebe werden sich aber auch in den nächsten Jahren noch mit dem Thema rund um rauchende Angestellte auseinandersetzen müssen.

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