Zeitarbeit ist ein wichtiges Mittel für Unternehmen, um flexibler zu sein. Aber auch Arbeitnehmer können Vorteile daraus ziehen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten, die bei dem speziellen Arbeitsverhältnis und -vertrag bestehen. Darauf wird nachstehend eingegangen, wobei zunächst die Eigenschaften der Zeitarbeit beleuchtet werden.
Flexibilität für Unternehmen
Der klare Vorteil für Kundenunternehmen ist die Flexibilität, die sie durch das Zeitarbeitspersonal erhalten. Denn sie können gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Personaldienstleistungsunternehmen eine individuelle Kündigungsfrist vereinbaren. Die ist in der Regel ein bis zwei Wochen. Da die vertrauensvolle Zusammenarbeit meistens sehr groß ist, erlauben die Personaldienstleister oftmals eine kürzere Abmeldung, ohne irgendwelche Vertragsstrafen anzuwenden. Das honorieren die Kunden meistens mit weiteren Folgeaufträgen, wenn sie wieder Personal brauchen.
Eine neue Chance für Arbeitnehmer
Natürlich ist das Umfeld der Zeitarbeit gesellschaftlich nicht unumstritten. Denn es geht oftmals darum, dass das Gehalt deutlich geringer ausfällt, als wenn die Mitarbeiter direkt bei den Kundenunternehmen angestellt wären. Dennoch ist die Tätigkeit nicht uninteressant und bietet den Arbeitnehmern auch Chancen. Oftmals können sie sich selbst nicht am ersten Arbeitsmarkt erfolgreich platzieren. Zudem genießen es einige Mitarbeiter, immer wieder einen Wechsel bei unterschiedlichen Kundenfirmen zu haben.
Deswegen kommt es nicht selten vor, dass einige von ihnen auch freiwillig länger bei einer Zeitarbeitsfirma bleiben. Genauso oft kommt es vor, dass die eingesetzten Mitarbeiter einen guten Eindruck bei den Kundenunternehmen machen, sodass sie später von diesem direkt übernommen werden. Es ist außerdem immer ein Vorteil entsprechend versichert für einen plötzlichen Arbeitsausfall bzw. Verlust zu sein.
Besondere Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen
Wie bei anderen Kundenunternehmen gelten die ersten sechs Monate des Angestelltenverhältnisses als Probezeit. Hierbei geht der Personaldienstleister aber oftmals nur auf die gesetzlichen Minimalforderungen ein. Das können sie auch, da sie eine andere Kündigungsfrist bei Zeitarbeit haben. Beispielsweise ist der Tarifvertrag Zeitarbeit IGZ ein gängiges Modell für die angeschlossenen Dienstleister. Zu diesem gehören die nachstehenden Bedingungen bezogen auf die Kündigungsfrist:
- Kündigungsmöglichkeit innerhalb der ersten vier Wochen der Probezeit das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen
- Ab der 5. Woche bis zum Ende des 2. Monats liegt die Kündigungsfrist bei einer Woche.
- Ab dem 3. Monat bis zum 6. Monat sind es dann zwei Wochen.
- Erst ab dem 7. Monat des Beschäftigungsverhältnisses treten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen.
Diese nachfolgenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind für beide Vertragsparteien anzuwenden und bindend.
Fazit zu Kündigungsfristen und Arbeit bei einem Zeitarbeitsunternehmen
Wenn der Mitarbeiter bereit ist, die genannten kurzen Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit und die niedrigen Gehälter zu akzeptieren, kann er auch Vorteile aus dem Beschäftigungsverhältnis ziehen. Denn er bekommt oftmals eine zweite Chance, gar den Quer- oder Ersteinstieg in eine berufliche Zukunft. Macht er zudem eine gute Arbeit bei seinen Einsätzen, hat er oftmals die Chance, vom Kundenunternehmen übernommen zu werden. Solche nutzen im Übrigen die Zeitarbeit nämlich nicht immer nur als flexibles Instrument, sondern auch als „verlängerte Probezeit“.