Braucht jedes Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten?

Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Sicherheitsbeauftragten. Gesetzlich wurde durch § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) festgelegt, dass ein Sicherheitsbeauftragter für Unternehmen verpflichtend ist, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Das Hauptziel dieser Reglung ist eine fundierte und ehrenamtliche Unterstützung des Unternehmens im Bereich des Arbeitsschutzes. Damit die konkrete Anzahl an Sicherheitsbeauftragten ermittelt werden kann, sollten zuerst die Betriebsstruktur, der Lageplan und die Beschäftigungsanzahl aller Arbeitsbereiche festgelegt werden. Durch die Organisationsstruktur und Lagepläne können sinnvolle Tätigkeitsbereiche für die Sicherheitsbeauftragten festgelegt werden. Damit der Sicherheitsbeauftragte in seiner Tätigkeit nicht überfordert wird, sollte eine Grenze für seine Zuständigkeit festgelegt werden. Der Tätigkeitsbereich und die zu überwachende Mitarbeiterzahl sollte nicht zu große gewählt werden. Wenn die Anzahl in einem Arbeitsbereich oder Gebäude bei über 250 Mitarbeitern liegt, sollte eine weitere Person mit der Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten betraut werden. Die Praxis hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Sicherheitsbeauftragte auf maximal 80 Mitarbeiter sinnvoll einwirken können. Das ist vor allem bei Tätigkeiten der Fall, bei denen mit einer höheren Gefährdung gerechnet werden muss.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte werden benötigt?

Die Anzahl an Sicherheitsbeauftragten wird anhand von verschiedenen Kriterien ermittelt. Bei diesen Kriterien geht es nur um die betrieblichen Umstände. Es handelt sich bei den Sicherheitsbeauftragten lediglich um eine Formale Anforderung. Die Fachleute können eine große Unterstützung für ein Unternehmen sein. Das liegt unter anderem daran, dass sie ein Bindeglied zwischen der Unternehmensleitung und den Beschäftigten sind. Wenn es in einem bestimmten Bereich zu Problemen kommt, kann der Sicherheitsbeauftragte als helfender Kontakt eingesetzt werden. Sicherheitsbeauftragte können vom Unternehmen selbst bestimmt werden. Sie müssen sich mit allen Unfall- und Gesundheitsgefahren auskennen.

Für ihre Arbeit ist es sinnvoll, dass eine räumliche Nähe zu den Beschäftigten geschaffen wird. Auch eine zeitliche und fachliche Nähe muss vorhanden sein. Wie viele Sicherheitsbeauftragte von einem Unternehmen gestellt werden müssen, hängt vor allem von der Anzahl der Beschäftigten ab. Die bestehenden Gesundheits- und Unfallgefahren ergeben sich nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes. Mitarbeiter, die eine derartige Position in Zukunft übernehmen sollen, sollten an einer Sicherheitsbeauftragter Schulung teilnehmen. Die Mindestanzahl an Sicherheitsbeauftragten wird durch die Anzahl der Beschäftigten und der Höhe an Unfall- und Gesundheitsgefahren festgelegt. Je nach Art des Betriebes kann es im Bereich der Mindestanzahl zu Abweichungen kommen.

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Fachliche Nähe des Sicherheitsbeauftragten

Die fachliche Nähe spielt im Bereich der Sicherheit eine große Rolle. Unternehmer sollten bei der Wahl ihres oder ihrer Sicherheitsbeauftragten darauf dachten, dass diese Mitarbeiter alle Gefährdungspotenziale und Mitarbeiterstrukturen genau kennen. Das bedeutet, dass er in der Lage sein muss, sich in die Arbeit eines bestimmten Arbeitsbereiches optimal hineinzuversetzen. Das setzt einiges an Erfahrung und Wissen voraus. Sicherheitsbeauftragten sollten über alle kulturellen und sprachlichen Besonderheiten in einem Betrieb mit allen Beschäftigten kommunizieren können. Damit der Sicherheitsbeauftragte alle Gefährdungen gut beurteilen kann, sollte er zusätzlich optimale Kenntnisse über den Gesundheits- und Arbeitsschutz des eigenen Zuständigkeitsbereiches aufweisen.

Eine Sicherheitsbeauftragter Schulung kann hilfreich dabei sein, sich für alle Gefahren des Betriebes zu sensibilisieren. Häufig gibt es besonders im Bereich der fachlichen Nähe einen Bedarf an Sicherheitsbeauftragten wie zum Beispiel in Kliniken. In Bereichen OP, Pflege oder Intensivbetreuung kann man von den unterschiedlichsten Tätigkeiten ausgehen. Es bietet sich für Kliniken an, jeweils einen Sicherheitsbeauftragten für die einzelnen Bereiche einzusetzen. Es ist aber auch keine Seltenheit, dass in Krankenhäusern ein Sicherheitsbeauftragter für verschiedene Pflegestationen zuständig ist. Hierbei sollte immer überprüft werden, ob es nicht gegen die Kriterien der Vorschriften verstößt. In Werkstäten müssen Sicherheitsbeauftragte häufig auch Mitarbeiter mit Behinderungen in ihrer Fähigkeit richtig einschätzen. Sie müssen mit diesen Mitarbeitern kommunizieren und sich mit allen Sicherheitsfragen befassen. In diesem Fall gelten Sicherheitsbeauftragte als eine Art Betreuer. Je nach Art der Behinderung ist es auch möglich, Menschen mit Behinderungen als Sicherheitsbeauftragter einzusetzen.

Warum ist eine räumliche Nähe so wichtig?

Die räumliche Nähe soll voraussetzen, dass ein Sicherheitsbeauftragter im Notfall für die Unternehmensleitung und die entsprechenden Mitarbeiter immer erreichbar ist. Die Nähe sorgt aber auch dafür, dass der Sicherheitsbeauftragte die unterschiedlichen Situationen im Arbeitsalltag besser einschätzen kann. Handelt es sich um einen Betrieb mit getrennten Betriebsstellen oder Filialen, ist es wichtig, dass mehrere Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden. Wenn die Gesundheits- und Arbeitsschutzbelange vor Ort einer Leitung übertragen wurden, wird in räumlich getrennten Betriebsstätten kein zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter benötigt. Wenn in einer Betriebsstätte jedoch mehr als 20 Mitarbeiter eingesetzt werden, kann ein Sicherheitsbeauftragter zusätzlich zur Leitung eingesetzt werden. Viele Betriebe arbeiten in der heutigen Zeit im Schichtbetrieb. Sicherheitsbeauftrage sollten in allen Schichten die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie alle Arbeitsbedingungen kennen. Dadurch sind sie in der Lage ihrer Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter gerecht zu werden, auch wenn sie nicht in jeder Schicht arbeiten. Wenn möglich sollte während der Übergabezeiten der Schichten eine Austausch- und Kontaktmöglichkeit mit dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten möglich sein.

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Christian, 33 Jahre, Leidenschaft für Finanzen und Wirtschaft